SVG News-Ticker:

Für pauschalierende Landwirte gilt ab dem 06.12.2024 (Lieferdatum) ein neuer Umsatzsteuersatz von 8,4%!
Für pauschalierende Landwirte gilt ab dem 06.12.2024 (Lieferdatum) ein neuer Umsatzsteuersatz von 8,4%!

Salmonellenbeprobung

Jeder Schweinemastbetrieb ist verpflichtet am Salmonellenmonitoring-Programm teilzunehmen. Dieses ist unabhängig von der Teilnahme am QS-System.
Die Beprobung kann über Fleischsaftproben am Schlachthof oder Blutproben aus dem Mastbestand erfolgen und unterliegt einem Beprobungsschlüssel, um eine gleichmäßige Verteilung auf das Jahr zu gewährleisten. Sowohl Mastsystem (Rein-Raus, kontinuierlich) als auch Jahresliefermenge werden hier berücksichtigt.
Sämtliche Daten werden in der QualiProof-Datenbank gebündelt.

Als zusätzliche Serviceleistung bietet ihnen die SVG, die Organisation der Probenentnahme über Fleischsaftproben abzunehmen.
Sofern eine Einverständniserklärung ihrerseits vorliegt, werden sämtliche Schlachttierbewegungen ihres Betriebes der QualiProof-Datenbank gemeldet und, wenn notwendig, eine Probenentnahme beantragt.
Parallel wird die Probenentnahme mit der jeweiligen Schlachtstätte abgestimmt, so dass die Entnahme sichergestellt ist.

» Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Fischer in unserer Geschäftsstelle.