SVG News-Ticker:
Meldung nach Tierhaltungskennzeichengesetz
Bitte denken Sie an die Stichtagsmeldung nach TierHaltKennzG zum 01.08.2025 (verpflichtend). Alle TierhalterInnen von Mastschweinen (10 Wochen alt bis Schlachtung) müssen ab sofort ihre Haltungsform der Behörde (MLLEV) mitteilen. Nach der Meldung wird eine Kennnummer zugewiesen, die die Haltungsform belegt. Das Formular für die Erstmitteilung sowie die wichtigsten Fragen zu diesem Thema zusammengefasst finden Sie hier: Meldeformular TierHaltKennzG & FAQ TierHaltKennzG
Die Kennnummer wird zukünftig für die Vermarktung der Schlachtschweine relevant sein. Die Haltungsform sollte daher bis zum 01.07.2025 der Geschäftsstelle mitgeteilt werden, um einen reibungslosen Ablauf der Vermarktung Ihrer Schweine zu gewährleisten.
SVG Rundschreiben 2025 Januar
Unser neuestes Rundschreiben zur Änderung der Vorkosten lesen Sie hier: Rundschreiben 2025 Januar - Änderung Vorkosten
Änderungen bei Tönnies
Ab Januar 2025 wird es auf allen Tönnies-Schlachtstandorten eine neue Schlachtmaske nach MFL geben. Zudem ändern sich die Zuschläge für EU-ITW Schlachtschweine. Detaillierte Infos lesen Sie dazu in unserem neuen Rundschreiben 2024 Dezember - MaskeTö, DK-ITW.