SVG News-Ticker:

Für pauschalierende Landwirte gilt ab dem 06.12.2024 (Lieferdatum) ein neuer Umsatzsteuersatz von 8,4%!
Für pauschalierende Landwirte gilt ab dem 06.12.2024 (Lieferdatum) ein neuer Umsatzsteuersatz von 8,4%!

Konditionen

 

Vorkosten Schlachtschwein:                     6,50 € / Schwein  

Die Richtgröße für einen vollen Zug Schlachtschweine liegt bei 160 Tieren

  • Anfahrtspauschale je Betrieb/Betriebsgruppe:      57,00 €
  • Gliederzugzuschlag bei explizitem Wunsch:         50,00 €
  • 1. Ladestellen- Wunsch (nur bei Teilmengen):      50,00 €
 
Regionalzu- bzw. –abschläge je Schwein bei überregionaler Vermarktung wie folgt:
  • Region 1: RZ                                                                                                – 0,80 €
  • Region 2: SE, OD, IZ, PI, NWM                                                                 – 0,60 €
  • Region 3: RD, PLÖ, HEI, NMS, OH ohne Fehmarn                                 +/- 0,00 €
  • Region 4: SL, Fehmarn                                                                               + 0,60 €
  • Region 5: NF                                                                                               + 0,80 €
 
Regionalzuschläge je Schwein bei regionaler Vermarktung zu Thomsen wie folgt:
  • Region 4 (zzgl. Fehmarn):                                                                           + 0,50 €
  • Region 5:                                                                                                      + 0,70 €

Zeiteinheiten von 20,00 € je angebrochene ¼ h Verladezeit; die Zeit läuft ab Aufnahmefähigkeit des LKW bis zum Schließen des LKW; Zeiteinheiten werden von Fahrer und Landwirt auf dem Lieferschein vermerkt und abgezeichnet.

Bei drohender Überladung (Beladedichte und/oder zulässigem Gesamtgewicht) trifft der Fahrer die endgültige Entscheidung wie viele Schweine aufgeladen werden. Bei Lebendgewichten größer 120,0 kg wird die Differenz der realen Ladung zur geplanten Ladung mit dem Vorkostensatz multipliziert und in Rechnung gestellt.

Die Vorkosten gelten für einen Dieselpreis von 1,040 – 1,599 € / ltr vor Steuer für Großverbraucher nach Veröffentlichung des BGL (www.bgl-ev.de). Bei Dieselpreisen von 1,20 – 1,399 € / ltr reduzieren sich die Vorkosten um 0,20 € / Schwein, bei Dieselpreisen von 1,600 – 1,799 € / ltr. erhöhen sich die Kosten um 0,20 € je Schwein. Bei Dieselpreisen kleiner 1,20 € / ltr verringern sich die Vorkosten um weitere 0,20 € / Schwein bzw. erhöhen sich um 0,20 € bei Dieselpreisen ab 1,80 € / ltr. Die Anpassung erfolgt jeweils zum Folgemonat nach der Veröffentlichung.

 

Sicherheit:

  • alle Lieferungen sind über eine Warenkreditversicherung abgesichert
  • Transportrisiko trägt die SVG

Abwicklung:

  • im Regelfall Verladeinformation per Mail 72 Stunden vor Verladung
  • auf Wunsch zeitnahe Rückmeldung der Schlachtdaten per kostenfreien IQ-Agrar-Portal
  • auf Wunsch Originalabrechnung vom Schlachtbetrieb
  • Zahlung innerhalb von 7 Werktagen
  • Seit dem 01.01.2005 zahlt die SVG als Basispreis den VEZG- Preis, sofern der VEZG-Preis von den Abnehmern weiterhin akzeptiert wird.
  • Übernahme der Kosten für die Salmonellenbeprobung auf dem Schlachthof

Anforderungen:

  • tierärztlicher Betreuungsvertrag
  • schonende Behandlung beim Verladen
  • Kennzeichnung
  • Preisfeststellung Mittwoch 14:00 Uhr
  • Anmeldung bis Dienstag 16.00 Uhr für die kommende Vermarktungswoche
    (Donnerstag bis Mittwoch)

QS-System:

  • die SVG ist Unterbündler
  • kostenlose QS-Schulung auf Ihrem Betrieb
  • nur die direkten Prüfkosten werden weiter gegeben

Datenbank:

  • Meldungen an die Schweinedatenbank können von der Geschäftsstelle übernommen werden
    Ausnahme: Jungsauen

Mitgliedschaft (SEG):

  • 25€ Jahresbeitrag
  • Infoabende
  • Mitgliederversammlungen
  • Marktinfo 2x wöchentlich per Mail oder unter www.svg-rd.de

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