SVG News-Ticker:

Für pauschalierende Landwirte gilt ab dem 06.12.2024 (Lieferdatum) ein neuer Umsatzsteuersatz von 8,4%!
Für pauschalierende Landwirte gilt ab dem 06.12.2024 (Lieferdatum) ein neuer Umsatzsteuersatz von 8,4%!

Schlachthöfe

Die SVG beliefert eine Vielzahl von Schlachthöfen und rechnet grundsätzlich auf dem Original des Schlachthofes ab, das zudem der Abrechnung beiliegt. Ziel dieser Strategie ist es, eine möglichst große Abrechnungsmaskenvielfalt in der Auswahl zu haben, um je nach Schweinetyp und Sortierung den ertragreichsten Standort für ihre Schweine anbieten zu können. Gleichzeitig ist so eine Risikostreuung gegeben und der Wettbewerb der Schlachtstätten um die Schlachtschweine bleibt gewahrt. Darüber hinaus ist so auch der Warenabfluss in schwierigen Marktsituationen gegeben.

Sollten einzelne Schlachtstandorte den VEZG-Preis nicht akzeptieren und mit „Hauspreisen“ arbeiten, ist der SVG die Möglichkeit gegeben entsprechende Standorte zu umfahren bzw. hinsichtlich der Menge zu reduzieren, da wir auf alternative Schlachtstätten zurückgreifen können. Sofern Sie ihre Schweine fristgemäß bis Dienstag, 16.00 Uhr für die folgende Vermarktungswoche Donnerstag bis Mittwoch) gemeldet haben, erhalten Sie einen Ausgleich, wenn der Schlachthof mit „Hauspreisen“ abrechnet.

Da die SVG ihre Schlachtschweine nach sieben Werktagen an die Landwirte ausbezahlt (Scheck oder Überweisung) werden auch die Aspekte Zahlungsziel und Bonität (sämtliche von der SVG belieferten Schlachthöfe sind seitens der SVG versichert) bei der Auswahl Berücksichtigung.

Hier finden Sie die von der SVG belieferten Schlachtstätten zzgl. der dort angebotenen Klassifizierungsverfahren:

Die Abrechnungsmasken der oben aufgeführten Schlachthöfe entnehmen Sie bitte dem Download-Center. Die Schlachtstätten stellen die Schlachtendaten auf elektronischem Weg zur Verfügung, so dass Sie ihre Daten ca. zwei Werktage nach Schlachtung im Kundenbereich der SVG (www.svg-rd.de) und auf dem Portal von IQ-Agrar einsehen können.